03JunFIS: Urteil im Eddy-Hut-Fall

Dem Spieler Eddy wurde zur Last gelegt, am 19. Spieltag dem Hut vorsätzlich die Spielteilnahme verweigert zu haben, um eigensinnig im Meisterschaftskampf keine Punkte zu verschenken, aber billigend in kauf nehmend, dass Zusatzeinnahmen für die Vereinskasse dadurch ausbleiben.

Im Hinblick auf den Hut-Weste-Bags-Fall im April wiegt diese Straftat mindestens ebenbürtig, wenn nicht sogar schwerwiegender. Strafmildernd wirkte sich allerdings die Selbstanzeige des Spielers aus. Daher beschränkt sich die FIS auf eine Geldstrafe in Höhe von 2 €. Das Urteil ist ab sofort rechtskräftig.

FIS, 03.Juni 2009.

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Dieser Beitrag wurde in der Kategorie Meisterschaft geschrieben.
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Eine Antwort zu “FIS: Urteil im Eddy-Hut-Fall”

  1. 1
    Whoppy sagt:

    2€, lächerlich, da lacht der Eddy doch drüber. Da müssen mindestens 7 Punkte Abzug noch dazu.

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